Assistenzhunde
Zu guter Letzt
Bei aller Hilfe, die ein Assistenzhund leisten kann, dürfen wir nie aus den Augen verlieren, dass er ein Lebewesen aus Fleisch und Blut und keine Maschine ist, die immer auf Knopfdruck funktioniert. Er hat seine eigenen Bedürfnisse und braucht ebenso viel Zuneigung, Pflege und artgerechte Freizeit wie ein Familienhund. Das Wohl und die Gesundheit der Hunde stehen bei all der Arbeit und Ausbildung an erster Stelle.
Ihr Weg zum Assistenzhund
Welcher Hund kann Assistenzhund werden?
Um so einen verantwortungsvollen Job machen zu können, muss ein Assistenzhunde-Anwärter einige Kriterien erfüllen:
Der Hund sollte:
- menschenfreundlich sein
- über einen guten Grundgehorsam verfügen
- ruhig und ausgeglichen sein
belastbar und nicht schreckhaft sei - ein hohes Maß an Sozialverträglichkeit gegenüber Menschen, Artgenossen und anderen Tieren mitbringen
nicht aggressiv oder ängstlich sein - keinen Schutztrieb haben, da er im Notfall fremde Menschen an seinen Besitzer heranlassen muss
- kein notorischer Kläffer oder passionierter Jäger sein
- natürlich vollkommen gesund und fit sein
Ausbildung zum Assistenzhund
Einen Blindenführhund hat fast jeder schon einmal gesehen. Viel weniger bekannt ist, dass Assistenzhunde auch für Rollstuhlfahrer und Menschen mit anderen körperlichen Handicaps wie Diabetes, Asthma und Epilepsie oder mit psychischen Erkrankungen unschätzbare Dienste leisten.
Ein Assistenzhund ist ein medizinisches Hilfsmittel. Er hilft seinem Menschen, ein Handicap auszugleichen und somit ein unabhängigeres und unbeschwerteres Leben führen zu können.
Die Aufgaben eines Assistenzhundes
Was genau ein Assistenzhund können muss, ist natürlich abhängig von den Einschränkungen, die sein Mensch hat. Die Ausbildung des Hundes wird individuell auf seinen Menschen abgestimmt. Dabei steht der Nutzen, den der Mensch durch seinen Hund hat, an erster Stelle. So kann das Mensch-Hund-Team optimal funktionieren. Ein großes Stück Lebensqualität ist gewonnen! Beispiele:
- Gegenstände aufheben und bringen
- Türen und Schubladen öffnen und schließen
- Schalter bedienen z. B. Lichtschalter, Aufzüge, Türöffner, Notfallknopf
- Distanz schaffen
- Taschen tragen
- den Mensch zu einer Sitzgelegenheit / zum Auto / zum Ausgang führen
- Beim An- und Ausziehen helfen
- Bellen auf Signal
- Über-/ Unterzuckerung oder erkennen und anzeigen
- Vor einem epileptischen Anfall warnen
- Im Notfall Hilfe holen
- und vieles mehr
Rechtliches
Es ist nicht einfach sich um Dschungel der Rechten und Pflichten eines Assistenzhundehalters zurechtzufinden.
Hier gibt es eine Zusammenfassung der für Assistenzhundehalter interessanten Gesetztestexte.
BARRIEREFREIER ZUTRITT: ARZTPRAXEN / KLINIKEN
„Nach § 17 des Erstes Buches Sozialgesetzbuch – SGB I müssen Sozialleistungen barrierefrei erbracht werden. Dazu gehört beispielsweise, dass Assistenz- und Blindenführhunde mit in Arztpraxen genommen werden dürfen…“
Anmerken möchten wir als AfA jedoch auch, dass sich Assistenznehmer/innen sehr genau überlegen sollten, ob der Hund im Fall eines Klinikaufenthaltes tatsächlich mitgenommen werden sollte, da sich dessen Anwesenheit in manchen Situation auch hinderlich auf den Therapieerfolg auswirken kann. Besprechen Sie dies bitte auch ganz offen mit Ihrem behandelnden Arzt.
BETRETEN VON LEBENSMITTELGESCHÄFTEN
ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
„§ 1 Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen….“
WEITERE RECHTSFRAGEN
Weitere Rechtsfragen rund um Blindenhunde beantwortet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.